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Zweiter Teil der Versteigerung - Bietstunde

Der zweite Teil der Zwangsversteigerung ist die sogenannte Bietstunde und umfasst das eigentliche Versteigerungsgeschäft. In diesem Teil können Sie Ihre Gebote für ein Objekt abgeben.
 
Der Begriff Bietstunde ist dabei etwas irreführend, denn es handelt sich lediglich um 30 Minuten. Früher dauerte eine Bietstunde 60 Minuten, daher der Name. Eine Zwangsversteigerung hat jedoch kein oberstes Zeitlimit. Die halbe Stunde muss mindestens vergehen, bevor die Versteigerung beendet werden kann. Solange weiterhin Gebote abgegeben werden, läuft die Bietstunde immer weiter, auch über die 30 Minuten hinaus.

Der zuständige Rechtspfleger beendet die Bietstunde erst, wenn auf seine Aufforderung kein weiteres Gebot abgegeben wird.
 
Sie müssen nicht während der gesamten Bietstunde anwesend sein. Es empfiehlt sich aber, um ein Gefühl für die Mitbietenden zu bekommen und abschätzen zu können, um wie viel Sie ein eventuelles Meistgebot überbieten sollten.