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Wie finden Sie Objekte in Zwangsversteigerung?

Am einfachsten finden Sie ein geeignetes Objekt in Zwangsversteigerung heutzutage online. Sie können gleich hier mit der Suche beginnen und haben direkt Zugang zu über 470 Amtsgerichten und über 2.800 Immobilien und Grundstücken, die sich dort in Zwangsversteigerung befinden.
 
 
Die Amtsgerichte in Deutschland sind untereinander noch immer sehr schlecht oder gar nicht vernetzt. Informationen zu in Zwangsversteigerung befindlichen Objekten finden Sie als Aushang an der Gerichtstafel des zuständigen Amtsgerichts und im Staatsanzeiger des betreffenden Bundeslandes. Kurz vor dem Versteigerungstermin schalten die meisten Gerichte zusätzlich Anzeigen in Tageszeitungen. 

Für Sie als Bietinteressent bedeutet dies, Sie müssen sich die relevanten Informationen von den verschiedenen Amtsgerichten einzeln zusammensuchen. Wie bereits erwähnt, gibt es einige Gerichte, die Zwangsversteigerungstermine im Internet ausschreiben, doch auch dort finden Sie zumeist nicht alle Objekte auf einen Blick. Mit ZVG24 steht Ihnen ein digitales Portal zur Verfügung, auf dem Sie so gut wie alle Objekte in Zwangsversteigerung, sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema schnell und personalisiert einsehen können.
 
Sobald Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, sollten Sie im nächsten Schritt alle verfügbaren Infos, die Sie dazu bekommen können, einholen. Nur in den seltensten Fällen werden Sie die Möglichkeit haben sich das Objekt von innen anzuschauen oder es auf Mängel prüfen zu lassen. Sie müssen sich also auf das Gutachten verlassen. Lesen Sie zu diesem Thema auch den Teil Gutachten in unserem Ratgeber. 
 
Auf ZVG24 finden Sie neben dem Exposé noch eine Vielzahl an weiteren Daten und Unterlagen und Informationen zu den Objekten. Wir empfehlen Ihnen, alles genau durchzulesen und zusätzlich beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts alle dort vorhandenen Unterlagen anzufordern sowie offene Fragen zu stellen. Dafür benötigen Sie lediglich das Aktenzeichen des jeweiligen Zwangsvollstreckungsverfahrens. Die Einsicht des Gutachtens und des Grundbuches beim zuständigen Amtsgericht sind für Sie kostenlos.
 
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