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Welche Arten der Zwangsversteigerung gibt es?

Es gibt zwei Arten von Zwangsversteigerungen. Vorwegstellen lässt sich, dass es für Sie als Bietinteressenten unwesentlich ist, um welche Art es sich handelt, weil sich am Ablauf der Zwangsversteigerung dadurch nichts ändert.

Es gibt die Forderungsversteigerung, auch „echte“ Versteigerung genannt. Diese kann vom Gläubiger eingeleitet werden, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig oder nicht zahlungswillig ist.

Bei der Teilungsversteigerung, auch „unechte“ Zwangsversteigerung genannt, gibt es keinen Schuldner und keinen Gläubiger. Zumeist handelt es sich um die Auflösung einer Eigentümergemeinschaft. Insbesondere wenn diese zerstritten ist und sich nicht mehr einigen kann, kommt es meist zu einer Zwangsvollstreckung. Auch eine Teilungsversteigerung kann kurzfristig vor Versteigerungstermin abgesagt werden. Und zwar dann, wenn die Parteien sich doch noch untereinander einigen.

Wie bereits erwähnt, ändert sich für Sie am Ablauf einer Zwangsversteigerung nichts, ganz egal ob es sich um eine Forderungsversteigerung oder eine Teilungsversteigerung handelt.