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Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Die Zwangsvollstreckung einer Immobilie ist eine staatliche Maßnahme, mit welcher ein Gläubiger eine Geldforderung gegenüber seinem Schuldner per „Zwang“ durchsetzen kann, sollte dieser nicht bereit oder nicht mehr in der Lage sein zu zahlen. Neben der Zwangsvollstreckung von Immobilien durch Zwangsversteigerung, gibt es zudem noch die Sachvollstreckung (darunter fallen zum Beispiel Autos und Schmuck), die Lohnpfändung und die Kontopfändung.

In Deutschland hat nur der Staat mittels Vollstreckungsgericht und Gerichtsvollzieher das Recht, eine Zwangsvollstreckung anzuordnen. Der Gläubiger kann das Verfahren lediglich beantragen. Zuvor muss der Schuldner jedoch in einem genau definierten Verfahren (Mahnungen und Zahlungsaufforderungen) mehrfach dazu aufgefordert worden sein und die Möglichkeit erhalten haben, die ausstehenden Schulden zu tilgen. Erst nachdem dies erfolgt ist und der Schuldner nicht reagiert hat, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht einen „vollstreckbaren Titel“ gegen den Schuldner beantragen, welcher dem Schuldner zugestellt werden muss. Erst jetzt beginnt das Gericht mit der eigentlichen Zwangsvollstreckung, die mit der Zwangsversteigerung einer Immobilie enden kann.

Es gilt jedoch zu beachten, dass der Schuldner, wenn er die Mittel dazu aufbringt, jederzeit die Möglichkeit hat, seine Schulden zu tilgen, wodurch eine Zwangsvollstreckung verhindert wird. 
Auch der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung und damit die Zwangsversteigerung jederzeit stoppen. Für Sie bedeutet das, eine angesetzte Zwangsversteigerung kann auch ganz kurzfristig abgesagt werden. Dies kommt häufiger vor.
 
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