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Eintragungsgebühr

Die Eintragungsgebühr bezeichnet den Betrag den der Ersteigerer einer Immobilie für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zahlt. Die Höhe der Gebühr wird nach der Kostenordnung berechnet und als Berechnungsgrundlage dient der Verkehrswert. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Meistgebot über dem Verkehrswert liegt, dann ist dieser höhere Wert maßgeblich.

Berechnung der Eintragungsgebühr

  • bis 1.000 € -> 10 € Mindestgebühr
  • bis 5.000 € -> 8 € je weitere 1.000 €
  • bis 50.000 € -> 6 € je weitere 3.000 €
  • bis 5.000.000 € -> 15 € je weitere 10.000 €
  • bis 25.000.000 € -> 16 € je weitere 25.000 €
  • bis 250.000.000 € -> 7 € je weitere 250.000 €
  • über 250.000.000 € -> 7 € je weitere 500.000 €
Vorheriger Begriff:
Zuschlagsgebühr
Nächster Begriff:
Zinsen