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Zuschlagsgebühr

Bei dem Erwerb einer Immobilie durch Zwangsversteigerung entfallen die Notarkosten. Stattdessen fällt eine sogenannte Zuschlagsgebühr an. Dies ist der Betrag, den das zuständige Amtsgericht für die Abwicklung des Versteigerungsverfahrens erhebt. Es handelt sich dabei also um Gerichtskosten. Diese werden nach dem Gerichtskostengesetz und auf Basis des Meistgebots berechnet.

Berechnung der Zuschlagsgebühr

  • bis 300 € -> 25 € Mindestgebühr
  • bis 1.500 € -> 10 € je weitere 300 €
  • bis 5.000 € -> 8 € je weitere 500 €
  • bis 10.000 € -> 15 € je weitere 1.000 €
  • bis 25.000 € -> 23 € je weitere 3.000 €
  • bis 50.000 € -> 29 € je weitere 5.000 €
  • bis 200.000 € -> 100 € je weitere 15.000 €
  • bis 500.000 € -> 150 € je weitere 30.000 €
  • über 500.000 € -> 150 € je weitere 50.000 €
Vorheriger Begriff:
Grunderwerbsteuer
Nächster Begriff:
Eintragungsgebühr