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Was sind bestehen bleibende Rechte?

Es ist wichtig, immer wieder auf bestehen bleibende Rechte hinzuweisen. In der Praxis kommen diese zwar nicht so oft vor, wenn bei dem von Ihnen ausgewählten Objekt jedoch bestehen bleibende Rechte anhängen und Sie nicht verstehen, was da bedeutet, kann es schnell sehr teuer für Sie werden.

Wie bereits erwähnt, gibt es in den meisten Fällen bei einer Zwangsversteigerung keine bestehen bleibenden Rechte. Das ist einer der Vorteile beim Kauf eines Objekts aus Zwangsversteigerung. Mit dem Zuschlagsbeschluss verfallen normalerweise alle Rechte und Belastungen an der Immobilie oder dem Grundstück.
 
Wie kommt es dennoch dazu, das Rechte bestehen bleiben?
Es gibt Zwangsversteigerungen, in denen wird das Verfahren von einem nachrangigen Gläubiger betrieben. In diesem Fall bleiben, wenn Sie das Objekt ersteigern, die Rechte des vorrangigen Gläubigers bestehen und Sie müssen die daraus anfallenden Kosten tilgen.

Höhe und Umfang bestehen bleibender Rechte werden zu Beginn des Zwangsversteigerungstermins im Bekanntmachungsteil vom zuständigen Rechtspfleger verkündet. Für Sie bedeutet das, Sie müssen diesen Betrag zu Ihrem Bargebot im Kopf hinzuaddieren. Die bestehen bleibenden Rechte werden in der Bietstunde nicht zum Bargebot dazugerechnet, aber Sie müssen diese trotzdem später an den Gläubiger zahlen.

Im Übrigen können Sie Ihr Angebot nicht anfechten, wenn dem Rechtspfleger bei der Verkündung der bestehend bleibenden Rechte ein Fehler unterläuft. Sollte der Zuschlagsbeschluss an Sie gehen, dann müssen Sie die bestehen bleibenden Rechte übernehmen, auch wenn diese höher ausfallen als im Bekanntmachungsteil angegeben. Dies ist ein Risiko bei Zwangsversteigerungen, Sie haben keinen Anspruch auf Gewährleistung.