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Welche Kosten und Gebühren kommen auf Sie zu?

Ein großer Vorteil bei einem Objekt in Zwangsversteigerung ist, dass in der Regel weniger Kosten auf Sie zukommen, da sie keine Maklergebühren zahlen müssen und Sie die Chance haben, die Immobilie oder das Grundstück unter dem Verkehrswert, sprich dem geschätzten Marktwert zu erstehen. Trotzdem gibt es natürlich Gebühren, die anfallen.
 
1 % auf den Versteigerungsbetrag betragen die Gerichtsgebühren (Zuschlagsgebühr)
 
4 % vom Höchstgebot Zinsen nimmt das Gericht für den Zeitraum vom Zuschlagsbeschluss bis zum Verteilungstermin/Bezahlung des Höchstgebots
 
Grundbucheintragskosten
 
3,5 % - 6,5 % Grunderwerbssteuer (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
 
Außerdem müssen Sie die Sicherheitsleistung vorweisen können. Diese beträgt 10 % des Verkehrswerts der jeweiligen Immobilie. Wenn Sie überboten werden, erhalten Sie die Sicherheitsleistung natürlich zurück. Sollten Sie diese im Vorfeld überwiesen haben, wird Ihnen die Summe zurücküberwiesen.
 
Wie bei allen Immobilienkäufen ist es wichtig, dass Sie sich vorbereiten. Arbeiten Sie einen detailliert Finanzierungsplan aus und lassen Sie sich von Ihrer Hausbank beraten. Zudem ist es wichtig, dass Sie sich eine Bietstrategie zurechtlegen und sich dann auch strikt an diese halten. Sonst laufen Sie sehr schnell Gefahr, sich mitreißen zu lassen und ein zu hohes Gebot abzugeben. Ein Zuschlag wird vom Vollstreckungsgericht als rechtsverbindlicher Vertrag angesehen. Sie können nicht mehr vom Kauf zurücktreten.
 
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