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Was ist ein Verkehrswert?

Der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks in Zwangsversteigerung ist das Gleiche wie der Marktwert. Wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Bewertung zumeist auf einer eher oberflächlichen Begutachtung beruht. Den genauen Umfang der Wertermittlung können Sie dem Gutachten entnehmen.

Bei einer Zwangsversteigerung wird der Verkehrswert zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem sogenannten Wertermittlungsstichtag, von einem unabhängigen Sachverständigen bestimmt und im Gutachten festgehalten. In die Wertermittlung fließen unter anderem tatsächliche Eigenschaften, Lage des Grundstücks oder Beschaffenheit des Objekts mit ein.

Für Sie als Bietinteressent ist der Verkehrswert der aussagekräftigste Anhaltspunkt. 10 % vom Verkehrswert müssen Sie, wenn der Gläubiger es verlangt, was der Regelfall ist, als Sicherheitsleistung direkt nach Ihrem Gebot vorweisen. Außerdem richten sich die Wertgrenzen einer Zwangsversteigerung nach dem Verkehrswert. Und zu guter Letzt ist der Verkehrswert natürlich auch für Sie wichtig, um ungefähr einzuschätzen, was das Objekt am Markt wert ist und ob Sie es finanzieren können.

Selbstverständlich spekulieren Sie darauf, eine Immobilie oder ein Grundstück unter dem Verkehrswert zu ersteigern, und mit etwas Geduld und Glück ist dies auch möglich. Beachten Sie aber auch beim Verkehrswert, wann der Wertermittlungsstichtag war. Manchmal liegen zwischen der Erstellung des Gutachtens und dem Versteigerungstermin (vielleicht ist es auch bereits der 2. Wiederholungstermin) Monate. Der Wert des Objekts kann sich in dieser Zeit bereits ausschlaggebend verändert haben.