Zvg24.net Logo

Gläubiger

Dem Gläubiger wird vom Schuldner etwas geschuldet, zumeist ein Geldbetrag aus einer vertraglichen Vereinbarung. Der Gläubiger hat nun das Recht vom Schuldner diese Leistung einzufordern. Dabei kann es sich um eine Geldleistung oder aber auch eine Dienstleistung handeln. 

Die Zwangsversteigerung ist das letzte rechtliche Mittel, mit dem ein Gläubiger seine Geldforderung gegenüber dem Schuldner mit „Zwang“ durchsetzen kann, wenn dieser nicht bereit oder nicht mehr in der Lage ist zu zahlen.
Vorheriger Begriff:
Geringstes Gebot
Nächster Begriff:
Immobilie